Hermann Popko GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hermann Popko Elektroinstallation und Anlagenbau GmbH, 29482 Küsten – OT Lübeln

 

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Auftraggeber“), unabhängig davon, ob es sich dabei um Verbraucher (§ 13 BGB), Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (Vertragsschluss, s. § 2 Abs. 2 S. 2) des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserteilung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Individuelle Vereinbarungen (zB Rahmenverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB, soweit sie in schriftlicher Form abgefasst wurden.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 2

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen oder auf unserer Angaben Homepage gemacht haben.

(2) Sobald der Auftraggeber zu diesem Angebot ggf. unter Abänderung Zustimmung signalisiert hat, übersenden wir ihm eine auch als solche bezeichnete Auftragsbestätigung. Diese Auftragsbestätigung stellt ein verbindliches Angebot (§ 145 BGB) unsererseits dar. Durch seine Unterschrift auf der Auftragsbestätigung und deren Eingang bei uns erklärt der Auftraggeber die Annahme (§§ 146 ff. BGB).

§ 3 Auftragsausführung

(1) Der Termin bzw. der Zeitraum für die Durchführung des Auftrags wird individuell vereinbart bzw. von uns in der Auftragsbestätigung angegeben.

(2) Sofern wir verbindliche Termine zur Durchführung des Auftrags aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig einen voraussichtlichen neuen Termin bzw. Zeitraum zur Durchführung des Auftrags mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Belieferung mit zur Auftragsdurchführung benötigten Materialien durch unseren Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Die Rechte des Auftraggebers gem. § 6 und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

(4) An zur Auftragsausführung gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht ohne unser Einverständnis Dritten zugänglich gemacht oder sonst zu anderen Zwecken als der Auftragsdurchführung verwendet werden; nimmt der Auftraggeber ein Angebot nicht 3

an, sind bereits erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Wir sind berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen.

(3) Nach Durchführung des Auftrags erstellen wir eine Schlussrechnung, welche innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen ist.

(4) Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, einen Auftrag ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(5) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln unserer Werkleistung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers insbesondere gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 unberührt.

(6) Wird nach Auftragserteilung erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Werklohn durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 5 Mängelansprüche des Auftraggebers

(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über den Umfang und die Beschaffenheit der von uns zu erbringenden Werkleistung und die vorausgesetzte Verwendung des von uns hergestellten Werks getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns 4

(insbesondere in Katalogen oder auf unserer Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 633 BGB). Öffentliche Äußerungen der Hersteller der von uns für die Auftragsdurchführung verwendeten Materialien oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der von uns verwendeten Materialien gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.

(3) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den fälligen Werklohn bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Werklohns zurückzubehalten.

(4) § 636 BGB gilt mit der Maßgabe, dass ein Fehlschlagen der Nacherfüllung erst nach dem erfolglosen zweiten Nacherfüllungsversuch durch den Auftragnehmer anzunehmen ist.

(5) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 6 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 5

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der durch uns ausgeführten Werkleistung übernommen wurde und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Soweit von uns eingebaute Gegenstände und Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Gegenständen bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen aus dem konkreten Vertrag vor.

(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir vom Auftraggeber die Herausgabe von betroffenen Sachen oder den Zutritt zu Grundstücken und Gebäuden zum Zwecke des Ausbaus der von uns eingebauten Gegenstände verlangen.

(3) Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Auftraggeber schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.