Die DG-UV Vorschrift Nr. 3 gilt für Unternehmen wie auch für öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Vereine. Die Vorschrift bezieht sich auf folgendes:
- Prüfung von elektrischen Anlagen
- Prüfung von elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmitteln
- nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen & Betriebsmitteln
Elektrische Anlagen sind z. B. Sicherungskästen oder das Leitungsnetz mit Steckdosen. Dieses muss standardmäßig alle 4 Jahre geprüft werden.
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind z. B. Bohrmaschinen, Drucker oder eine Kaffeemaschine im Pausenraum sowie Mehrfachstecker unter dem Schreibtisch. Diese Dinge sind in der Regel jährlich zu prüfen.
Mit der Messung, dem korrekten Prüfsiegel am Gerät und der Dokumentation sind Sie als Unternehmen nach unseren Prüfungen rechtlich abgesichert.
Die DG-UV V3 legt in § 3 die Grundsätze für jeden Unternehmer fest, der elektrische Betriebsmittel im Einsatz hat. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern diesen Elektronik-Check und damit die rechtliche Absicherung an.